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   BVerwG, 08.10.1980 - 6 C 23.80   

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BVerwG, 08.10.1980 - 6 C 23.80 (https://dejure.org/1980,4976)
BVerwG, Entscheidung vom 08.10.1980 - 6 C 23.80 (https://dejure.org/1980,4976)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Oktober 1980 - 6 C 23.80 (https://dejure.org/1980,4976)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beweisanforderungen in Kriegsdienstverweigerungssachen - Maßgeblichkeit der Glaubwürdigkeit des Kriegsdienstverweigerers hinsichtlich der Bildung eines Gesamteindrucks durch das Gericht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1980 - 6 C 23.80
    Nach dieser Rechtsprechung (vgl. insbesondere BVerwGE 55, 217) reichen allgemeine Glaubwürdigkeit, Ehrlichkeit und verbales Bekenntnis eines Wehrpflichtigen allein nicht aus, um die behauptete Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe als erwiesen anzusehen.

    Auf der Linie dieser Urteile liegt der Beschluß des Senats vom 6. Februar 1978 (BVerwGE 55, 217), in dem die Beweisanforderungen in Kriegsdienstverweigerungssachen zusammenfassend dargestellt worden sind.

    Das Verwaltungsgericht wird nunmehr die nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. insbesondere BVerwGE 55, 217) für den Nachweis einer Gewissensentscheidung anzulegenden rechtlichen Maßstäbe zu beachten haben.

  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 29.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1980 - 6 C 23.80
    Daß es bei der Bildung eines Gesamteindrucks ganz wesentlich auf die Glaubwürdigkeit des Kriegsdienstverweigerers ankomme und daß mit der Glaubwürdigkeit in aller Regel die Klage stehe oder falle, habe das Verwaltungsgericht "wiederholt und im Einklang mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.5.1962 (BVerwGE 12, 146 [BVerwG 24.03.1961 - VII C 29/60])" festgestellt.

    Sein Hinweis auf das in BVerwGE 14, 146 (nicht: BVerwGE 12, 146 [BVerwG 24.03.1961 - VII C 29/60]) abgedruckte Urteil des 7. Senats vom 11. Mai 1962 ist schwer verständlich.

  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1980 - 6 C 23.80
    Das angefochtene Urteil steht in seinen tragenden rechtlichen Erwägungen mit der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 48, 127 [166]) für verfassungsmäßig erachteten Rechtsprechung des erkennenden Senats zu den Beweisanforderungen in Kriegsdienstverweigerungssachen nicht in Einklang.
  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67

    Kriegsdienstverweigerung und Wehrpflichtrecht - Begründung der

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1980 - 6 C 23.80
    Die Rechtsprechung des früher für Entscheidungen in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesenen 7. Senats ist bereits durch die Rechtsprechung des später zuständig gewordenen 8. Senats (vgl. BVerwGE 30, 358) dahin modifiziert worden, daß Ehrlichkeit und Glaubwürdigkeit eines Kriegsdienstverweigerers für den Nachweis der behaupteten Gewissensentscheidung nicht genügen.
  • BVerwG, 11.05.1962 - VII C 143.60

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1980 - 6 C 23.80
    Sein Hinweis auf das in BVerwGE 14, 146 (nicht: BVerwGE 12, 146 [BVerwG 24.03.1961 - VII C 29/60]) abgedruckte Urteil des 7. Senats vom 11. Mai 1962 ist schwer verständlich.
  • BVerwG, 22.11.1974 - VI C 247.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1980 - 6 C 23.80
    Unter Bezugnahme auf ein nicht näher bezeichnetes Urteil des Senats vom 22. November 1974 (anscheinend BVerwG 6 C 247.73 [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 80]; ebenso auch das Urteil vom selben Tage in der Sache BVerwG 6 C 241.73 [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 38]) rührt das Verwaltungsgericht weiter aus, es habe den Gesamteindruck gewonnen, daß der Kläger sich den Wertvorstellungen, auf die er sich berufe, seinem Gewissen gegenüber verpflichtet fühle.
  • BVerwG, 01.07.1965 - III C 105.64
    Auszug aus BVerwG, 08.10.1980 - 6 C 23.80
    Sie ermöglicht nicht nur gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG die Nachprüfung des angefochtenen Urteils auf wesentliche Mängel des Verfahrens, sondern aufgrund der Stattgabe der Nichtzulassungsbeschwerde dessen vollständige Überprüfung auf die Verletzung von revisiblem Recht (vgl. BVerwGE 21, 286 mit Nachweisen).
  • BVerwG, 22.11.1974 - VI C 241.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1980 - 6 C 23.80
    Unter Bezugnahme auf ein nicht näher bezeichnetes Urteil des Senats vom 22. November 1974 (anscheinend BVerwG 6 C 247.73 [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 80]; ebenso auch das Urteil vom selben Tage in der Sache BVerwG 6 C 241.73 [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 38]) rührt das Verwaltungsgericht weiter aus, es habe den Gesamteindruck gewonnen, daß der Kläger sich den Wertvorstellungen, auf die er sich berufe, seinem Gewissen gegenüber verpflichtet fühle.
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